Die Durchführung von SANITÄRPROBEN ist ein Mittel zur:
- Kontrolle der Hygiene und Sauberkeit sowie Vorbeugung der Infektionen
- Identifizierung der Infektionsquellen bei Feststellung negativer Ergebnisse
von mikrobiologischen Untersuchungen der Produkte
Die Pflicht der Entnahme von Sanitärproben ergibt sich aus den Rechtsvorschriften des Lebensmittel-sektors und ist gleichzeitig eine der Methoden zur Funktionsprüfung des HACCP-Systems im Betrieb.
Die Proben sollen regulär, anhand eines mit der Veterinär- oder Sanitärinspektion abgestimmten Zeitplanes entnommen werden.
Sanitärproben sollen aus bestimmten Stellen entnommen werden:
- Produktions-, Lager-, Verkaufsräume und Verkehrswege
- Maschinen und Anlagen zur Produktion und Verteilung
der Lebensmittelartikel
- Wasch- und Spülbecken, Toiletten
- Tische zur Zerlegung, Portionierung, Verpackung
- Verpackungen, Behälter, Tabletts u.ä.
- Werkzeuge und Kleingeräte zur Produktion und zum Verkauf
von Lebensmittelartikeln
- Mitarbeiterhände bei jeder Produktions- und Verkaufsstufe
Sanitärproben sollen aus bestimmten Stellen entnommen werden:
• Produktions-, Lager-, Verkaufsräume und Verkehrswege
• Maschinen und Anlagen zur Produktion und Verteilung
der Lebensmittelartikel
• Wasch- und Spülbecken, Toiletten
• Tische zur Zerlegung, Portionierung, Verpackung
• Verpackungen, Behälter, Tabletts u.ä.
• Werkzeuge und Kleingeräte zur Produktion und zum Verkauf
von Lebensmittelartikeln
• Mitarbeiterhände bei jeder Produktions- und Verkaufsstufe
Sanitärproben entnehmen wir mit folgenden Methoden:
• Abdruckplatten
• klassische Abstriche
• PATH-CHECK-Abstriche, d.h. Schnelltests zum Nachweis
pathogener Organismen
• Anwesenheits ATP-Abstriche zur Feststellung der Abwasch- und
Desinfektionswirksamkeit bei Oberflächen, Einrichtungen und
Geräten

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