Abwässer und offene Gewässer

Das Laboratorium JARS bietet einen breiten Bereich an Untersuchungen von Abwässern, Oberflächengewässern, Niederschlagswasser an
Das Leistungsangebot betreffend:

  • Laboruntersuchungen
  • Interpretierung der erhaltenen Ergebnisse

wird Ihnen erleichtern, nach vorschriftengemäßen Maßnahmen im Bereich des Umweltschutzes zu handeln.

Proben zu Untersuchung entnehmen wir von:

  • Oberflächengewässern und Niederschlagswasser
  • Schlämmen, Abfällen und Boden
  • Abwässern

bei Abwässern entnehmen wir Proben einmalig sowie als Tagesdurchschnitt mit der Methode:

  • manueller Entnahme
  • oder mit Hilfe des Autosamplers, d.h. einer automatischen Einrichtung zur Probenahme mit der Proportionaltechnik nach Durchfluss oder Zeit.


Der von uns vorgeschlagene Umfang der Laboruntersuchungen sowie die Probenahme basieren auf geltenden Vorschriften:

  1. bei Kommunal-, Industrie-, Niederschlagsabwasser gemäß Anforderungen:
  • Verordnung des Umweltministers vom 10. November 2005 (Dz. U. Nr. 233, Pos. 1988);
  • Verordnung des Umweltministers vom 24. Juli 2006 (Dz. U. Nr. 137, Pos. 984 m. sp. Änderungen);
  • Verordnung des Ministers für Bauwesen vom 14. Juli 2006 (Dz. U. Nr. 136, Pos. 964);
  • Verordnung des Ministerrates vom 20. Dezember 2005 über die Gebühren für Umweltnutzung (Dz. U. Nr. 260, Pos. 2176)
  • Verordnung des Umweltministers vom 20. August 2008 über die Qualifizierungsweise des Standes von einheitlichen Teilen der Oberflächengewässer (Dz. U. Nr. 162, Pos. 1008)

Die Untersuchungsergebnisse werden erlauben die Schmutzlast der Abwässer, die Wirksamkeit des Reinigungsprozesses, Möglichkeiten der Oberflächenwassernutzung zu den vorgesehenen Verwendungen zu beurteilen.

  1. bei Schlämmen gemäß Anforderungen
  • Verordnung des Umweltministers vom 1. August 2002 über die kommunalen Abwasserschlämme (Dz. U. Nr. 143, Pos. 1140)

Untersuchungen von Schlämmen (Ablagerungen) betreffen meistens die Parameter: Feuchtigkeit, Stickstoff- und Phosphorgehalt sowie den Gehalt an Schwermetallen, die Anwesenheit von krankheits-erregenden Mikroorganismen oder Parasiteneier, und können die Grundlage zur Einschätzung der Eignung ihrer Verwendung u.a. zur Ausstreuung auf den Feldern sein.

  1. bei Abfällen gemäß Anforderungen:
  • Verordnung des Ministers für Wirtschaft und Arbeit vom 7. September 2005 über Kriterien und Zulassungs- verfahren zum Deponieren der Abfälle auf Deponien für diesen Abfalltyp (Dz. U. Nr, 186, Pos. 1553 m. sp. Ä.)
  • Verordnung des Umweltministers vom 13. Mai 2004 über Voraussetzungen, nach denen Abfälle für ungefährlich erklärt werden (Dz.U. Nr.128, Pos.1347)
  • Verordnung des Wirtschaftministers vom 22. August 2007 über Kriterien und Zulassungsverfahren zum Deponieren der Abfälle in unterirdischen Deponien
  1. bei Böden und Erden gemäß Anforderungen:
  • Verordnung des Umweltministers vom 9. September 2002 über Qualitätsstandards der Böden und Erden (Dz. U. Nr, 165, Pos. 1359)

Die Bodenuntersuchungen können zum Ziel sowohl die Bestimmung von Verunreinigungen, d.h. Schwermetalle, Erdölderivate, zwecks Beurteilung der Möglichkeit ihrer Verwendung für die vorgesehenen Ziele, z.B. für landwirtschaftliche Nutzung, sowie auch die Beurteilung ihrer Fruchtbarkeit haben.

Unsere Leistungen richten wir an alle, die mit dem Umweltschutz zu tun haben, insbesondere an

  • Wasserversorgungs- und Abwasserkanalisationsbetriebe
  • Krankenhäuser etc.
  • Industriebetriebe
  • Kläranlagen
  • Produktionsbetriebe und andere Anlagen, die Abwasser abführen

Wir arbeiten mit anderen Zentren zusammen, die Untersuchungen, Messungen und Beurteilung des Umweltzustandes führen.

UNTERSUCHUNGEN UND ENTNAHME VON ABWASSERPROBEN FÜHREN WIR MIT AKKREDIERTEN UND EMPFOHLENEM METHODEN, GEMÄSS ANFORDERUNGEN DES GELTENDEN RECHTS (ODER GLEICHERTIGEN) DURCH.